DANCKELMANN UND KERST beteiligt an den beiden ersten Videoverhandlungen des LG Düsseldorf
DANCKELMANN UND KERST ist bei UWG-Prozessen auch technisch ganz vorn. Die IP-Partner Nikolaus Konstantin Rehart und Dr. Jan-Felix Isele haben am 06.05.2020 an den beiden allerersten Videoverhandlungen des Landgerichts Düsseldorf teilgenommen. § 128a ZPO lässt zwar schon seit einigen Jahren zu, dass mündliche Verhandlungen in Zivilrechtsstreitigkeiten im Wege der Bild- und Tonübertragung mittels einer Videokonferenz – also ohne körperliche Anwesenheit der Anwälte und Parteien - durchgeführt werden, doch fand diese Vorschrift in der Praxis kaum Anwendung. Die Corona-Pandemie ändert nun (auch) die Durchführung von Verhandlungsterminen bei den Gerichten.
Videoverhandlungen im gewerblichen Rechtsschutz gab es in Düsseldorf bislang noch nicht. Die ersten beiden Verhandlungstermine nach § 128 a ZPO fanden am 06.05.2020 bei dem Landgericht Düsseldorf statt. DANCKELMANN UND KERST führt bundesweit Wettbewerbsprozesse, häufig auch in Düsseldorf, und war an beiden Videoverhandlungen beteiligt. Der Vorsitzende Richter der zuständigen 7. Kammer für Handelssachen saß im Sitzungssaal 2.111 des Landgerichts Düsseldorf, während die IP-Partner von DANCKELMANN UND KERST aus Frankfurt live per Videokonferenztechnik in den Sitzungssaal zugeschaltet waren. Die Öffentlichkeit verfolgte die mündliche Verhandlung im Sitzungssaal des Gerichts in Bild und Ton über einen Bildschirm. Verhandelt wurde über drei Stunden. Damit ist DANCKELMANN UND KERST schon jetzt bestens gerüstet für alle weiteren Videoverhandlungen vor Gericht, mit denen zukünftig vermehrt zu rechnen ist.
https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/31_03_2020_1/index.php
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