Unsere Sozietät

Nichts verbindet Arbeit und Vergnügen besser als ein gewonnener Prozess.

Die bereits in den zwanziger Jahren des vorigen Jahrhunderts in Berlin gegründete und von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Danckelmann, dem Mitbegründer des heute unter dem Namen „Grüneberg“ bekannten Standardkommentars zum BGB und der „Neuen Juristischen Wochenschrift“, in Frankfurt fortgeführte Kanzlei DANCKELMANN UND KERST ist seit vielen Jahren auf zahlreichen Gebieten des Wirtschaftsrechts erfolgreich tätig.

Die Tätigkeit der Kanzlei erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet und darüber hinaus. Deshalb ist DANCKELMANN UND KERST auch dem renommierten Netzwerk internationaler Anwaltskanzleien „Mackrell International“ beigetreten.

Über besondere Bekanntheit verfügt DANCKELMANN UND KERST vor allem in den Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, insbesondere auf den Gebieten des Wettbewerbs- und Markenrechts, des Urheberrechts und des Kartellrechts sowie des Telekommunikations- und Medienrechts. Dort werden die Mandanten von den im „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ vielfach ausgezeichneten Anwälten sowohl beraten, als auch in gerichtlichen Verfahren vertreten. Dabei können die Mandanten von der Erfahrung zahlreicher richtungsweisender Prozesse profitieren, die diese Kanzlei in den letzten Jahrzehnten geführt hat. Daher erstaunt es nicht, dass die hohe Kompetenz von DANCKELMANN UND KERST nicht nur von „JUVE“ ausgezeichnet worden ist, sondern auch in den einschlägigen Publikationen „Kanzleien in Deutschland“, „European Legal Experts“, "Legal 500 Deutschland" und „Best Lawyers Germany“ zu überaus positiven Bewertungen geführt hat.

DANCKELMANN UND KERST lebt seine Philosophie. Überzeugen Sie sich selbst!

Rechtsanwälte

Notare