Im Herbst 2019: Seminare der Wettbewerbszentrale mit den Referenten Dr. Ruhl und Dr. Isele

Im aktuellen Veranstaltungskalender der Wettbewerbszentrale für die 2. Jahreshälfte 2019 sind drei Veranstaltungen enthalten, an denen die Danckelmann-Partner Dr. Ruhl und Dr. Isele als Referenten mitwirken. Im Mittelpunkt der Seminare stehen jeweils aktuelle Entwicklungen im Wettbewerbsrecht. So wird Rechtsanwalt Dr. Ruhl im Rahmen des diesjährigen Herbstseminars (02.09.2019 Hamburg, 03.09.2019 Berlin, 05.09.2019 Frankfurt, 10.09.2019 Köln, 11.09.2019 München) über neue Rechtsprechung zu irreführender Werbung sowie zu Vergleichs- und Bewertungsplattformen referieren. Des Weiteren wird er aktuelle Entscheidungen aus dem Lebensmittelrecht (Health Claims, Irreführung und LMV) und aus dem Wettbewerbsverfahrensrecht vorstellen. Rechtsanwalt Dr. Isele wird sodann als Referent bei dem Seminar "Online-Marketing und seine Grenzen" auftreten (17.09.2019 Köln, 21.10.2019 Berlin, 24.10.2019 München). Er wird dort die rechtlichen Grenzen der gängigsten Online-Marketing-Instrumente aufzeigen (Search-Engine-Marketing, Social-Media-Marketing, E-Mail-Marketing und Website- bzw. Online-Shop-Marketing). Den Schlusspunkt für dieses Jahr wird Rechtsanwalt Dr. Ruhl bei dem 10. Gesundheitsrechtstag der Wettbewerbszentrale setzen (08.11.2019, Frankfurt). Das Thema seines dortigen Vortrags lautet: "Muss es immer Gold sein? - Der Beweis "gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis" im Wettbewerbsprozess". Nähere Informationen zu allen drei Veranstaltungen finden sich unter https://www.wettbewerbszentrale.de/de/veranstaltungen/seminare/.



> zurück zu Aktuelles