Hohes Kanzleiranking erneut bestätigt: „JUVE Handbuch“ 2017/2018 wiederum mit sehr guten Bewertungen für DANCKELMANN UND KERST

DANCKELMANN UND KERST ist auch in der aktuell erschienenen Ausgabe des „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ 2017/2018 wieder sehr gut bewertet worden. So konnte sich DANCKELMANN UND KERST in ihrer schon hohen Kategorie des Listings der führenden deutschen Kanzleien im Wettbewerbsrecht weiter behaupten. DANCKELMANN UND KERST ist – so Juve - eine im Wettbewerbsrecht häufig empfohlene Kanzlei und im Markt vor allem durch ihre starke Prozesspraxis präsent. Ferner bestätigt Juve DANCKELMANN UND KERST, auch im Markenrecht aktiv zu sein und hier auch mittelständische Mandanten zu betreuen.

Wie in den Jahren zuvor wird Herr Rechtsanwalt Nikolaus Konstantin Rehart bei den „führenden Namen im Wettbewerbsrecht“ gelistet. Juve hebt auch in dieser Ausgabe wiederum mehrere Partner von DANCKELMANN UND KERST als für das Marken- und Wettbewerbsrecht „häufig empfohlene Rechtsanwälte“ hervor. Wie in den Jahren zuvor wurden diesbezüglich Herr Rechtsanwalt Nikolaus Konstantin Rehart, Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Felix Isele und Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl  ausgezeichnet.

Das „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ ist mittlerweile in der 20. Ausgabe erschienen. Es ist ein Referenzwerk vor allem für Unternehmen, aber auch für Rechtsanwälte. Es wird von einer unabhängigen Redaktion recherchiert und geschrieben. Die Bewertungen basieren auf der Befragung von Rechtsanwälten, unter Einschluss von BGH-Anwälten, Mandanten, aber vereinzelt auch juristischen Akademikern und Richtern, um deren Wahrnehmung und Einschätzung des Marktes und bestimmter Kanzleien zu ermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.juve.de.



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