Lauterkeitsrecht in Europa - Aufsatz von Herrn Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Herrn Dr. Jan-Felix Isele im IHK Wirtschaftsforum (Heft 1.16)

Die Zwecke des Lauterkeitsrechts lassen sich mit unterschiedlichen rechtlichen Instrumenten durchsetzen. In Betracht kommen staatliche Sanktionen mit den Mitteln des Zivilrechts, des Strafrechts und des öffentlichen Rechts. Ergänzend kommt eine freiwillige Selbstkontrolle der Wirtschaft in Betracht. Derartige Regelungsmodelle befinden sich in ganz Europa. Dies liegt daran, dass das Gemeinschaftsrecht den Mitgliedsstaaten zumeist überlässt, welche Möglichkeiten sie wählen. Diese stellen Herr Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Herr Dr. Jan-Felix Isele im IHK Wirtschaftforum (Heft 1.16) vor.



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