"Wirkungen einer Abschlusserklärung", Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg vom 30.1.2020, Az.: 3 U 79/18, GRUR-Prax 2020, 190

Wer ein Eilverfahren verloren hat, muss sich zum Schicksal der einstweiligen Verfügung erklären, wenn er weitere Kosten vermeiden will. Die Formulierung der sog. Abschlusserklärung und sie begleitende Korrespondenz will sorgsam bedacht sein, können sich doch für beide Parteien kostenträchtige Konsequenzen ergeben. Hierzu bewertet Rechtsanwalt Rehart eine aktuell ergangene Entscheidung des OLG Hamburg in "Wirkungen einer Abschlusserklärung", Anmerkung zum Urteil des OLG Hamburg vom 30.1.2020, Az.: 3 U 79/18, GRUR-Prax 2020, 190.



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