DANCKELMANN UND KERST berät zur DSGVO !

Seit dem 25. Mai 2018 kommen die neuen Datenschutzregeln der EU zur Anwendung. Ab dann gilt die Datenschutzgrundverordnung. Diese regelt das Datenschutzrecht - also den Umgang von Unternehmen mit personenbezogenen Daten - einheitlich europaweit. Viele der aktuellen Vorschriften des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gelten dann nicht mehr bzw. das BDSG wird zeitgleich neu gefasst. Die Datenschutzgrundverordnung gibt Kunden und Nutzern mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Auch drohen Abmahnungen von Mitbewerbern. DANCKELMANN und KERST berät hierzu umfassend und gewohnt professionell – auch und gerade dann, wenn man eine Abmahnung erhalten hat.



> zurück zu Aktuelles