DANCKELMANN UND KERST auch in „The Legal 500 Deutschland“ (2018) als „Führende Kanzlei“ im Wettbewerbs- und Markenrecht empfohlen

DANCKELMANN UND KERST wird auch in der aktuellen Ausgabe von „The Legal 500 Deutschland“ (2018) als „Führende Kanzlei“ im Wettbewerbsrecht und Markenrecht empfohlen. Die Frankfurter Kanzlei DANCKELMANN UND KERST werde für die ‘stets zügige und sorgfältige Bearbeitung’ von Mandaten geschätzt und habe insbesondere im Wettbewerbsrecht einen sehr guten Ruf. Herr Rechtsanwalt Nikolaus Rehart, Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Felix Isele fanden besondere Erwähnung als „empfohlene“ Anwälte. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.legal500.de.

 



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