Ende des Regelstreitwerts im Wettbewerbsrecht? Anmerkung von Herrn Rechtsanwalt Rehart zu BGH, Beschluss vom 22.01.2015 ­­– I ZR 95/14, GRUR-PRAX 2015, 122

Über den „richtigen“ Streitwert in Verfahren auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes lässt sich trefflich streiten und wird auch vielfach gestritten. Die Gerichtspraxis unterscheidet sich in den verschiedenen OLG-Bezirken deutlich. Einige Gerichte gehen für wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten von einem „Regelstreitwert“ aus. Andere Gerichte lehnen Regelstreitwerte ausdrücklich ab. In einem unlängst veröffentlichten Beschluss hat sich der BGH nun mit klaren Worten zu Regelstreitwerten in Wettbewerbsverfahren geäußert. Diesbezügliche Praxishinweise gibt Herr Rechtsanwalt Rehart in seiner Anmerkung in GRUR-PRAX 2015, 122.



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