Werbung mit im Ausland erzielten Testergebnissen - Grenzen und Möglichkeiten für zulässige Werbung: Aufsatz von Herrn Rechtsanwalt Rehart in MMR 2017, 594 ff

Die Rahmenbedingungen für zulässige Werbung mit Hinweisen auf Testergebnisse sind durch die vielfältige Rechtsprechung der vergangenen Jahre differenziert ausgeprägt. Das gilt weitgehend auch für die Werbung in den neuen Medien und insbesondere diejenige im Internet. Dies alles betrifft allerdings in aller Regel nur die Werbung mit im Inland erzielten Testergebnissen und Bewertungen Dritter. Weitaus weniger Gegenstand der Betrachtungen sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die im Inland erfolgende Werbung mit im Ausland erzielten Testergebnissen. Ob und in welchem Umfang die Grundsätze der Testhinweiswerbung auch für werbliche Hinweise auf im Ausland erzielte Testergebnisse jedenfalls renommierter Verbraucherschutzorganisation gelten, ist Gegenstand des Beitrages von Herrn Rechtsanwalt Rehart in MMR 2017, 594 ff.



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