Der Marketing Club Frankfurt erneut zu Gast bei Danckelmann und Kerst

Dass werbende Unternehmen nicht nur den Nutzen aus ihrer Werbung ziehen dürfen, sondern auch dafür einstehen müssen, wenn die Werbung wettbewerbswidrig ist, versteht sich von selbst. Daher werden regelmäßig diese Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen.  Die Gefahren unlauterer Werbung gehen allerdings noch weiter. Unter Umständen haftet nämlich auch deren Geschäftsführung persönlich. Nicht zuletzt kommt dann noch eine Haftung der Werbeagenturen in Betracht, die die in Rede stehende Werbung kreiert haben. Dabei beschränkt sich die Haftung auf nicht bloß auf Unterlassung. Bei Verstoß gegen eine Unterlassungsverpflichtung – insbesondere in einem gerichtlichen Titel – kommen nämlich erhebliche Strafzahlungen in Betracht, die dann der Geschäftsführung persönlich bzw. der Werbeagentur auferlegt werden. Unter welchen Voraussetzungen diese Haftung entsteht und wie Strafzahlungen vermieden werden können, erläutert Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Felix Isele in seinem Vortrag „Die Haftung der Geschäftsführung und der Werbeagentur für rechtswidrige Werbung“ für den Marketing-Club Frankfurt am Main am 28.09.2017 in den Kanzleiräumen von Danckelmann und Kerst. Der 1954 gegründete Marketing Club Frankfurt ist der älteste und mit über 1.050 Mitgliedern größte Marketing Club Deutschlands. Als Berufsverband der Marketing-Spezialisten bietet er Marketing-Führungskräften aus Wirtschaft, Industrie, Dienstleistung und Öffentlichkeit ein exklusives Forum für den Erfahrungsaustausch über die Grenzen der einzelnen Fachgebiete hinaus an. Weitere Informationen und eine Bildergalerie finden Sie unter www.marketingclub-frankfurt.de



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