"Telefonwerbung bei Mehrpersonenhaushalt“, Anmerkung zu dem Urteil des LG Karlsruhe vom 17.11.2016,15 O 75/16 KfH, GRUR-Prax 2017, 89.

Das Landgericht Karlsruhe hat sich mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil zur Wirksamkeit der Einwilligung eines Mitanschlussinhabers zur Telefon-Werbung geäußert (Urteil vom 17.11.2016, Az.: 15 O 75/16 KfH). Rechtsanwalt Dr. Isele erläutert die Entscheidung mit ihren wesentlichen Grundsätzen und die sich hieraus ergebenden wettbewerbsrechtliche Konsequenzen in seiner Anmerkung in GRUR-Prax 2017, 89.



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