"Kein Auskunftsanspruch des Verbandsklägers wegen unzulässiger Klauselverwendung“, Anmerkung von Rechtsanwalt Rehart zu dem Urteil des OLG Stuttgart vom 07.08.2015 (2 U 107/15), GRUR-Prax 2016, 230.

Ein Auskunftsanspruch des Verbandsklägers wegen unzulässiger Klauselverwendung ergibt sich weder aus dem UKlaG noch aus dem UWG. Das jedenfalls hat das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 07.08.2015 entschieden (2 U 107/15). Herr Rechtsanwalt Rehart kommentiert diese Entscheidung und zeigt deren Bedeutung für die Zukunft auf in seiner Anmerkung in GRUR-Prax 2016, 230.



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