Wettbewerbsrechtliches Abschlussschreiben: Wartefrist und Kostenfaktor - Anmerkung von Herrn Rechtsanwalt Rehart in GRUR-PRAX 2015, 294

Über zwei Aspekte wettbewerbsrechtlicher Auseinandersetzungen wurde in der Vergangenheit häufig gestritten. Welche Kosten werden durch ein zum Versand gebrachtes Abschlussschreiben ausgelöst? Und wie lange muss ein Unterlassungsläubiger nach Zustellung einer einstweiligen Verfügung verstreichen lassen, bis er den Unterlassungsschuldner mittels eines Abschlussschreibens auffordern lassen kann, die einstweilige Verfügung als endgültige Regelung anzuerkennen, wenn er sicherstellen will, dass er auch die dadurch entstehenden Kosten erstattet bekommt? Der BGH hat nun durch ein Urteil vom 22.1.2015 für eine weitgehende Klarstellung gesorgt. Rechtsanwalt Rehart hat das Urteil in seiner Anmerkung ausgewertet.



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