„JUVE Handbuch“ 2019/2020: DANCKELMANN UND KERST erhält im Wettbewerbsrecht 4 Sterne!

DANCKELMANN UND KERST ist in der aktuell erschienenen Ausgabe des „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ 2019/2020 im Wettbewerbsrecht mit vier von fünf Sternen bewertet worden. Damit hat sich DANCKELMANN UND KERST in der zweithöchsten Kategorie des Listings der führenden deutschen Kanzleien im Wettbewerbsrecht behauptet. DANCKELMANN UND KERST sei – so Juve – v.a. für ihre hohe Spezialisierung in wettbewerbsrechtlichen Prozessen bekannt, was Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen anspreche. Alle Partner seien für ihre Kompetenz vor Gericht im Markt sehr angesehen: „Sehr genau u. sportlich“, hätte ein Wettbewerber gelobt.

Wie in den Jahren zuvor wird Herr Rechtsanwalt Nikolaus Konstantin Rehart dabei bei den „führenden Beratern (Namen) im Wettbewerbsrecht“ gelistet. Juve hebt auch in dieser Ausgabe wiederum mehrere Partner von DANCKELMANN UND KERST als für das Marken- und Wettbewerbsrecht „oft (häufig) empfohlene Rechtsanwälte“ hervor. Wie schon in den vergangenen Jahren zuvor wurden diesbezüglich Herr Rechtsanwalt Nikolaus Konstantin Rehart, Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Felix Isele und Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl ausgezeichnet.

Das „JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien“ ist mittlerweile in der 22. Ausgabe erschienen. Es ist ein Referenzwerk vor allem für Unternehmen, aber auch für Rechtsanwälte. Es wird von einer unabhängigen Redaktion recherchiert und geschrieben. Die Bewertungen basieren auf der Befragung von Rechtsanwälten, unter Einschluss von BGH-Anwälten, Mandanten, aber vereinzelt auch juristischen Akademikern und Richtern, um deren Wahrnehmung und Einschätzung des Marktes und bestimmter Kanzleien zu ermitteln. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.juve.de.



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