Vortrag von Rechtsanwältin und Notarin Strömer im Auftrag der Landesärztekammer Hessen
Frau Rechtsanwältin und Notarin Strömer referiert am 21.03.2018 bereits zum wiederholten Mal im Auftrag der Landesärztekammer Hessen. Dabei gewinnen die Teilnehmer einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen des Behandlungsvertrags und der damit einhergehenden Obliegenheiten, wie sie in §§ 630a – 630h BGB konstituiert sind. So wird den Teilnehmern die Wichtigkeit der Dokumentation deutlich, der erforderliche Rahmen wird vorgestellt und erarbeitet. Ein weiteres zentrales Thema dieser Fortbildung ist die Frage, wann aus rechtlicher Sicht von einer ärztlichen Fehlbehandlung auszugehen ist und unter welchen Voraussetzungen eine solche zur Haftung führt. Aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung konkretisieren die grundlegenden Fragestellungen des Medizinrechts. Weitere Infomationen finden Sie unter: https://www.laekh.de/aerzte/aerzte-fortbildung/akademie/veranstaltungsangebot/veranstaltung/Einfuehrung_Medizinrecht.
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